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Finanzlexikon: aufwandsentschaedigung

aufwandsentschaedigung

Die Aufwandsentschädigung stellt die 1:1 Deckung der Mittel dar, die für die Erbringung einer Leistung notwendig sind. Die Aufwandsentschädigung wird von dem Leistungsnehmer an den Leistungsgeber transferiert.

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